Mitglied werden/Beitragsordnung

Bei der am 20.05.2016 durchgeführten Jahreshauptversammlung verabschiedeten die anwesenden Vereinsmitglieder eine neu erstellte Beitragsordnung für alle Abteílungen des Maifelder SV. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder, sowie Gebühren und Umlagen.

Beitragsordnung des Vereins Maifelder SV 1977 e.V.

(nachfolgend Verein genannt)

Stand: 14.04.2017
 

§ 1 Grundsatz
 

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
 

§ 2 Beschlüsse
 

  1. Der Mitgliedsbeitrag, sowie Sonderbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung festgelegt. Der Vorstand kann in begründeten Fällen Beiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen ganz oder teilweise erlassen oder stunden. Ehrenmitglieder sind von der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen und Umlagen befreit. Beim Eintritt in den Verein wird kein Beitrittsgeld erhoben. Bei Wiedereintritt in den Verein kann ein Beitrittsgeld vom Haupt-Vorstand festgesetzt, sofern die Gründe, die zum Austritt führten, in der Person des Mitglieds begründet lagen.

  2. Die festgesetzten Beiträge sind jährlich jeweils zu den folgenden Terminen fällig:

    a.) Abteilung Freizeit-/Breitensport: 15. Januar p.a.

    b.) Abteilung Fussball:15. Juli p.a.

    Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

  3. Beschließt die Mitgliederversammlung eine Erhöhung des Beitrages, der Aufnahmegebühren und/oder Umlagen, so wird die jeweilige Erhöhung erstmalig zum Fälligkeitstermin des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde.

  4. Der mindest zu entrichtende Beitrag durch die aktiven Vereinsmitglieder richtet sich nach den Vorgaben der allgemeinen Förderbedingungen des Sportbundes Rheinland (SBR) im Rahmen der Zuschussrichtlinien in der jeweils gültigen Fassung.

 

§ 3 Beiträge
 

Die Beitragserhöhungen zum 01.01.2018 und 01.01.2020 wurde durch die Mitgliederversammlung am 14.04.2017 beschlossen. Die letzte Änderung der Beitragsordnung erfolgte gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung am 10.10.2023.

 

  Beitragshöhe in €:
Klasse:Mitgliedsform:Monatsbeitrag:Jahresbeitrag:
01Aktive Kinder / Jugendliche
bis 17 Jahren
4,5054,00
02Aktive Erwachsene
ab 18 Jahren
6,0072,00
03Abteilungsbeitrag Fußball:
(zusätzlich zu Klasse 1 + 2)
Aktive Fußballer bis 40 Jahre
(Mit Erreichen des 41. Lebensjahres kein Abt-Beitrag mehr)
3,0036,00
04

Kursgebühren:


Für einzelne Sportgruppen besteht die Möglichkeit individuelle 
Kursgebühren zu erheben. Diese werden für jeden besuchten Kurs 
fällig, werden individuell je Kurs definiert und sind zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag (Klasse 02) zu entrichten

IndividuellIndividuell
05Familienbeitrag für Aktive:
2 Erwachsene + mind. 1 Kind (bis einschl. 17. Lebensjahr)
Jedes weitere Kind ist beitragsfrei!
16,50198,00
06

Passive Mitglieder Abteilung Fußball:

Mitglieder der Abteilung Fußball, welche nur zu Trainingszwecken Mitglied sind und nicht am aktiven Spielbetrieb teilnehmen.

 

Für Mitglieder dieser Klasse wird kein Spielerpass bzw. keine Spielberechtigung beantragt. Der Abteilungsbeitrag wird nicht geltend gemacht.

6,0072,00
07Passive Mitglieder, Fördermitglieder2,5030,00
08Ehrenamtliche Mitglieder, die eine satzungsgemäße Funktion im Verein übernehmenbeitragsfreibeitragsfrei
09Ehrenvorsitzende, Ehrenmitgliederbeitragsfreibeitragsfrei

 

  1.  Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. Maßgebend für den altersbedingten Mitgliederstatus ist das Lebensalter, welches im Wirtschaftsjahr erreicht wird.

  2. Als Wirtschaftsjahr zählt der 01.01. p. a. bis zum 31.12. p. a.

  3. Der Mitgliedsbeitrag enthält alle Kosten, Beiträge und Pflichtabgaben, die der Verein innerhalb eines Wirtschaftsjahres zur Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebes in den Abteilungen aufwenden muss. In den Abteilungen können gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erhoben werden. Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber zu unterrichten.

  4. Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 05 + 06 müssen beantragt, die Begründung auf Verlangen des Vorstandes nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beiträge.

  5. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 03 + 05.

  6. Der Mitgliedsbeitrag wird zu den gem. §2 Ziff. 2 festgelegten Fälligkeitsterminen eines jeden Jahres erhoben. Zur Vereinfachung werden die Mitglieder bei Eintritt in den Verein gebeten das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zu nutzen. Für die rechtzeitige Mitteilung bei Änderung der Bankverbindung ist das Mitglied während der Dauer seiner Mitgliedschaft selbst verantwortlich.

  7. Ungerechtfertigte Rücklastschriften (z. B. wegen fehlender Deckung, ungültiger Bankverbindung, etc) werden dem Mitglied zu den jeweils aktuell gültigen Konditionen der rücklaststellenden Bank in Rechnung gestellt.

  8. Mit Beginn der Mitgliedschaft wird der fällige Jahresbeitrag anteilmäßig vom Eintrittsdatum bis zum nächsten Fälligkeitstermin monatlich berechnet.

  9. Bei Kündigung der Mitgliedschaft (Vereinsaustritt) besteht ein Anspruch auf anteilmäßiger Rückerstattung des Mitgliedsbeitrages gemäß § 3 der Vereinssatzung.

 

§ 4 Gebühren
 

  1. Für zusätzliche Angebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme, außersportliche Angebote, etc.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.

  2. Die Beitrags-, Gebühren und Umlagenerhebung durch Datenverarbeitung (EDV) erfolgt per SEPA-BasisLastschriftmandat:
     

Gläubiger-IdentifikationsNr.: DE44ZZZ00000340811

MandatsNr. entspricht der MSV-MitgliedsNr.
 

Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.

 

§ 5 Vereinskonto
 

Maifelder SV

IBAN:DE57 5776 1591 0632 3994 00

BIC: GENODED1BNA

Bank:Volksbank Rhein-Mosel eG
 

Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden als Zahlungen nicht anerkannt.
 

§ 6 Vereinsaustritt
 

Ein Vereinsaustritt ist per Einschreiben mit Beachtung des § 3 Ziff 9 dieser Beitragsordnung jederzeit möglich.
 

Unterschriften:

Im Original gezeichnet      Im Original gezeichnet     
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(Ort, Datum, 1. Vorsitzender)  (Ort, Datum, 2. Vorsitzender)